Gütertrennung: Unromantisch oder zweckmäßig?

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Den Ehevertrag „Ehevertrag: Worauf ist zu achten?“ (Verlinkung einfügen) haben wir Euch ja schon nähergebracht. Und schon geht’s weiter zum nächsten Unromantischen Thema: Gütertrennung. Was sie bedeutet und wann sie sinnvoll ist.

Was ist Gütertrennung überhaupt?

Eheleute leben laut dem Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Doch man kann auch mit Hilfe eines Ehevertrags den Weg der Gütertrennung gehen. Nun ist die Frage: Was ist Gütertrennung überhaupt?

Das Wort erklärt sich eigentlich schon von selbst. Wenn man die Gütertrennung in einem Ehevertrag festhält, so bedeutet das ganz einfach: Die „Güter“ (Vermögen) der Eheleute bleiben getrennt. Sprich: Was meins ist, bleibt auch meins!

 

Der Ehevertrag ist ein Vertrag, der bei einem Notar erstellt wird, von Eheleuten geschlossen wird und deren Besitzverhältnisse im Falle einer Scheidung regelt. (#01)

Der Ehevertrag ist ein Vertrag, der bei einem Notar erstellt wird, von Eheleuten geschlossen wird und deren Besitzverhältnisse im Falle einer Scheidung regelt. (#01)

Gütertrennung: Wann ist sie sinnvoll?

…und was heißt sie für den weiteren Verlauf der Ehe? — Eines kann man auf jeden Fall sagen: Der Weg der Gütertrennung ist auf keinen Fall einfach. Man muss schon während der Ehe darauf achten, dass große Vermögensmassen nicht dem falschen Partner zugeschrieben werden. Es können auch wieder einige Gruppierungen gebildet werden, bei denen es sich lohnen würde, die Gütertrennung zu veranlassen:

  • Unternehmer: Hier wäre die Gütertrennung sinnvoll. Denn nur so kann das Unternehmen und dessen Vermögen vor dem Ehegatten geschützt werden.
  • Verschuldete: Man kann sich eben nicht aussuchen, wo die Liebe hinfällt. Auch in diesem Fall ist die Gütertrennung sinnvoll. Man möchte ja schließlich nicht sein Leben lang für die Schulden des anderen haften.
  • Erben: Wer das Familienerbe schützen möchte, sollte seine Güter trennen. Hier kann der Ehegatte nicht von dem Erbe profitieren und es bleibt alles in der eigenen Familie.
  • Binationale Ehe: Gerade bei verschiedenen Nationalitäten ist es sinnvoll, überhaupt einen Ehevertrag aufzusetzen, weil geklärt werden muss, welches Recht im Falle einer Scheidung gilt. Den Weg der Gütertrennung kann man auch hier gehen. Vor allem wenn ein Partner vermögend ist.

Im Falle der Scheidung wird durch einen Vergleich das Anfangs-und Endvermögen ermittelt.

Im Falle der Scheidung wird durch einen Vergleich das Anfangs-und Endvermögen ermittelt.

Gütertrennung: Worauf sollte geachtet werden?

Wie bereits gesagt: Das mit der Gütertrennung im wahren Leben ist sehr kompliziert. Man muss schon während der Ehe darauf achten, dass große Anschaffungen oder Vermögensmassen nicht dem falschen Partner zugeschrieben werden. Es gibt auch versteckte Regelungen, die unbedingt beachtet werden sollen. Oftmals ist es so, dass Selbstständige zum Schutz des Unternehmens den Weg der Gütertrennung gehen. Doch auch hier gibt es kleine Tücken. Zum Beispiel wenn der Ehegatte unentgeltlich im Unternehmen mitarbeitet und es dadurch voranbringt, kann man auch im Falle einer Scheidung und trotz der Einigung auf Gütertrennung die Hände aufhalten. Dafür sollte man dann spezielle Regelungen im Ehevertrag festhalten.

Ein weiterer Nachteil der Gütertrennung tritt auf, wenn einer der Eheleute verstirbt. Dadurch können sich hohe Steuernachteile ergeben. Der verwitwete Partner erhält nur in der Zugewinngemeinschaft ein Viertel des Vermögens — und das steuerfrei.

Einen Ehevertrag kann vor oder auch während der Ehe geschlossen werden. (#03)

Einen Ehevertrag kann vor oder auch während der Ehe geschlossen werden. (#03)

Muss man trotz Gütertrennung Unterhalt zahlen?

Eine vereinbarte Gütertrennung schließt nicht automatisch die Unterhaltszahlung aus. Sie dürfen ihrem Ehegatten keinen Unterhalt vorenthalten. Durch die Gütertrennung wird nur der Betrag der Unterhaltsrechnung anders ausgerechnet. Ebenfalls hat man auch als Eltern eine Verpflichtung seinen Kindern gegenüber. Der Kindesunterhalt bleibt von dem vereinbarten Güterstand unberührt und wird gesondert betrachtet.

Tipp: Klärt’s im Ehevertrag! — Falls Ihr aus Sicherheitsgründen den Weg der Gütertrennung gehen wollt, stellt sicher, dass spezielle Punkte im Ehevertrag geklärt sind. Man sollte zumindest vereinbaren, dass für den Fall des Todes der gesetzliche Güterstand beibehalten und der Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung ausgeschlossen wird.

Ihr merkt selbst, dass ein Ehevertrag sehr komplex sein kann. Wendet Euch auf jeden Fall an einen Rechtsanwalt. Er ist der Experte und kann Euch zum Thema Ehevertrag und Gütertrennung am besten beraten. Es wäre doch schade, wenn Ihr irgendwann vielleicht auf euer Recht verzichten müsstet, nur weil Ihr Euch einfach zu wenig auskennt, oder?

Welche Erfahrungen habt ihr mit der Gütertrennung gemacht?
Denkt ihr, die Gütertrennung hat mehr Nachteile als Vorteile? Schreibt doch einfach ein Kommentar. Eure Meinung kann anderen weiterhelfen!


Bildnachweis:©Fotolia-Titelbild: IVASHstudio-#01:satura-#02: Berchtesgaden-#03:Kim Schneider

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