Patientenverfügung: Handeln im Sinne des Partners sichern

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Heiraten im Mai ist eine schöne Tradition, aber viele Paare sind überrascht zu erfahren, dass ihr Vermögen nach der Hochzeit nicht automatisch auch dem Partner gehört. Dies kann insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen zu unerwarteten Konsequenzen führen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) wertvolle Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat zusammengestellt. Eine Möglichkeit, sich abzusichern, ist die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten.

Vermögen des Partners nach der Heirat: Kein automatischer Besitzanspruch

Viele Paare gehen davon aus, dass das Vermögen, das sie in die Ehe einbringen, automatisch auch ihrem Partner gehört. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, warnt jedoch davor, dass dies nicht der Fall ist. Besonders bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Im Todesfall des Partners, der das Vermögen besitzt, erbt der andere Partner gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Es gibt zwar Freibeträge, aber Beträge über diesen müssen versteuert werden.

Empfehlung: Erstellung einer Patientenverfügung für Krankenhaus und Pflegeheim

Die rechtzeitige finanzielle Vorsorge ist wichtig, doch auch in gesundheitlichen Angelegenheiten sollte vorgesorgt werden. Ehepartner sollten nicht davon ausgehen, dass im Notfall automatisch der Partner entscheiden darf. Um sicherzustellen, dass die eigenen Entscheidungen getroffen werden, ist es ratsam, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten zu erstellen. Eine Patientenverfügung ermöglicht es zudem, im Krankenhaus oder im Pflegeheim im Sinne des Partners zu handeln.

Begrenztes Notvertretungsrecht für Ehepartner ab 2023 in Kraft

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Ehepartner ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Das bedeutet, dass der Ehepartner in medizinischen Notfällen Entscheidungen im Namen des anderen Partners treffen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Notvertretungsrecht keine Patientenverfügung ersetzt. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen im Voraus festzuhalten. Es wird daher dringend empfohlen, sowohl das Notvertretungsrecht als auch eine Patientenverfügung zu haben, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Heirat und Finanzen: Wichtige Aspekte für die Zukunft

Die finanzielle Situation nach der Heirat kann für viele Paare unerwartete Überraschungen mit sich bringen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Eine umfassende finanzielle Planung, inklusive der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und einer Patientenverfügung, ist daher unverzichtbar, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen abzusichern. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema „Heirat und die Finanzen“ finden Sie unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.

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