Mit dem „Ja“ vor dem Standesbeamten übernehmen Ehepartner gemeinsame Verantwortung und Pflichten, darunter auch finanzielle Verpflichtungen wie Unterhaltspflichten. Es ist jedoch zu beachten, dass Schulden, die ein Partner vor der Ehe gemacht hat, seine alleinige Verantwortung bleiben.
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Ehepartner haften nur für eigene Schulden
Vor der Ehe entstandene Schulden bleiben die alleinige Verantwortung des Partners, der sie gemacht hat. Das bedeutet, dass der Partner, der diese Schulden in die Ehe einbringt, auch nach der Eheschließung allein für sie haftet. Dies betrifft sowohl Schulden aus Kreditverträgen und Unterhaltsansprüchen als auch Schulden, die aus Verträgen oder Gerichtsurteilen resultieren. Die ARAG Experten haben diese Regelung bestätigt.
Keine automatische Schuldenhaftung in der Ehe
Während der Ehe haftet jeder Ehepartner nur für die Schulden, die er selbst eingegangen ist. Eine automatische Haftung aufgrund der Ehe besteht nicht, unabhängig von der gewählten Güterstandsregelung.
Die Zugewinngemeinschaft schließt gemäß Paragraf 1363 Absatz 2 des BGB aus, dass das Vermögen von Mann und Frau gemeinschaftliches Vermögen wird.
Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs wie der Kauf von Lebensmitteln oder Haushaltsgeräten führen dazu, dass beide Ehegatten als Gesamtschuldner haften, so die ARAG Experten.
Schulden auf Girokonto in der Ehe: Ehegatten haften gemeinsam
Bei Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto müssen beide Ehepartner für die Verbindlichkeiten aufkommen, auch wenn nur einer von ihnen die Schulden verursacht hat.
Konkludenter Vertragsschluss im Mietrecht: Ehepartner als Mitmieter ohne Unterschrift
Der Bundesgerichtshof hat diese Regelung bestätigt.
Finanzielle Vorteile einer Scheidung im Fokus
Steuervorteil bei Trennungsjahr: Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen
Informationen dazu wurden vom Bundesfinanzhof (BFH) bereitgestellt, Aktenzeichen IX R 8/20.
Malermeister gibt Ehefrau finanzielle Sicherheit nach der Hochzeit
Ein Mann traf seine Traumfrau im Rotlichtmilieu und heiratete sie. Im Eheversprechen sagte sie zu, ihren Beruf als Prostituierte aufzugeben. Er gewährte ihr ein unentgeltliches und unbefristetes Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus. Darüber hinaus verpflichtete er sich, ihr bei einer Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die betrieblich genutzten Räume zu überlassen, um sicherzustellen, dass sie eine finanzielle Absicherung hat.
Nach der Trennung des Malers von seiner Frau und ihrer Entscheidung, wieder als Prostituierte zu arbeiten, widerrief er das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie. Der Bundesgerichtshof unterstützte seinen Widerruf und bezweifelte die Gültigkeit der Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten (Az.: X ZR 80/11).
Die ARAG Experten haben wichtige Informationen zur Hand gegeben, wie Schulden in einer Ehe behandelt werden und welche Auswirkungen sie auf die Ehepartner haben können. Die Artikel betonen, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, alleinige Schulden des betreffenden Partners bleiben und dass Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des anderen Partners haften. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Haftung nur dann besteht, wenn der Vertrag mit unterschrieben wurde oder wenn man für die Verbindlichkeiten des Partners gebürgt hat.
Der Artikel informiert darüber, wie sich eine Scheidung finanziell auf die Steuerlast auswirken kann und welche steuerlichen Möglichkeiten es gibt, dies zu minimieren.